Allgemeine Nutzungsbedingungen

Vielen Dank, dass Sie sich bei conexa angemeldet haben. Indem Sie eine Bestellung aufgeben, diese Vereinbarung durch Klicken akzeptieren oder einen Conexa-Dienst oder damit verbundene Dienste nutzen oder darauf zugreifen, erklären Sie sich mit diesen Nutzungsbedingungen („Vereinbarung“) in vollem Umfang einverstanden. Wenn Sie einen conexa-Dienst oder damit verbundene Dienste im Namen eines Unternehmens oder einer anderen Organisation nutzen, dann bezeichnet „Kunde“ oder „Sie“ diese Organisation, und diese Organisation ist durch Sie an diese Vereinbarung gebunden. Sie versichern und garantieren, dass Sie rechtlich befugt sind, diese Vereinbarung zu schließen, und dass, wenn der Kunde eine Organisation ist, diese Vereinbarung und jede Bestellung von einem Mitarbeiter oder Vertreter mit allen erforderlichen Befugnissen geschlossen wird, um die Organisation an diese Vereinbarung zu binden.

 

Diese Vereinbarung gilt für Kunden mit Sitz in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein und wird abgeschlossen mit:

 

AONIC GmbH („AONIC“)
Europaplatz 5, 64293, Darmstadt
Handelsregister: AG Darmstadt, HRB 90788
Geschäftsführer: Dr. Gregor Bachmann, Grischa Jacobs

 

Bitte beachten Sie, dass wir diese Vereinbarung wie unter Ziffer 18.9 beschrieben ändern können. Sie sollten daher diese Seite von Zeit zu Zeit überprüfen. Diese Vereinbarung regelt das Erstabonnement des Kunden und umfasst alle Bestellungen, die auf diese Vereinbarung und die Servicespezifischen Bedingungen (wie unten definiert) verweisen, sowie alle verlinkten oder referenzierten Richtlinien oder Anhänge.


Diese Vereinbarung gilt ab dem 5. September 2019.

  1. ÜBERBLICK ÜBER DIE CONEXA-PLATTFORM. AONIC betreibt eine Web- und Mobilplattform, auf der den Kunden Zugang zu Diensten für die interne und externe Event Kommunikation gewährt wird. Kunden können über das Admin-Interface ihren Zugriff auf die Conexa-Dienste verwalten, den Conexa-Dienst konfigurieren, Inhalte hinzufügen und Autorisierte Nutzer einrichten, die dann über Web-Apps und Mobile Apps auf Inhalte zugreifen können.
  2. DEFINITIONEN.

Weitere Begriffe sind in anderen Abschnitten dieser Vereinbarung oder in den entsprechenden Servicespezifischen Bedingungen, Richtlinien oder Anlagen definiert.

  1. „Abonnementdauer” bezeichnet die anfängliche Laufzeit des Abonnements des jeweiligen Conexa-Dienstes, wie in der/den Bestellung(en) des Kunden angegeben, und jede nachfolgende Verlängerungsperiode (falls zutreffend).
  2. „Admin-Interface“ bezeichnet den über das Internet zugänglichen Verwaltungsbereich für Admin-Nutzer.
  3. „Admin-Nutzer“ bezeichnet Nutzer, die vom Kunden speziell benannt und autorisiert werden, über die administrativen Möglichkeiten zur Verwaltung und Konfiguration des Kunden-Abonnements für den Conexa-Dienst  zu verfügen.
  4. „App Store“ bezeichnet einen digitalen Vertriebsstore für Mobile Apps, der von einem Dritten bereitgestellt wird.
  5. „Autorisierte Nutzer“ sind Admin-Nutzer und Registrierte Nutzer.
  6. „Bestellung” bezeichnet alle Bestellunterlagen, die sich auf diese Vereinbarung beziehen.
  7. „Dokumentation” bezeichnet die technische Endnutzerdokumentation, die von AONIC erstellt und mit dem conexa-Dienst bereitgestellt wird.
  8. „Drittanbieterdienste” sind alle Anwendungen, Integrationen, Plugins, Software, Code, Online-Dienste, Systeme und andere Produkte, die nicht von AONIC entwickelt wurden und in irgendeiner Weise mit dem Conexa-Dienst interagieren.
  9. „Inhalte“ umfassen Text, Bilder, Videos und andere Inhalte, die für die Verwendung mit dem Conexa-Dienst ausgewählt wurden.
  10. „Integrationen” umfassen Code, APIs oder Funktionen, die es dem Conexa-Dienst ermöglichen, mit Drittanbieterdiensten zu interagieren.
  11. „Kundendaten” sind Inhalte und alle anderen Daten, die für die Verwendung mit dem Conexa-Dienst  ausgewählt wurden.
  12. „Mobile Apps” sind Anwendungen für Smartphones und Tablets, die in den Servicespezifischen Bedingungen näher beschrieben sind.
  13. „Nicht Registrierte Nutzer” sind Nutzer, die auf den Öffentlichen Bereich zugreifen und keine Admin-Nutzer oder Registrierten Nutzer sind.
  14. „Nutzungsumfang” bezeichnet die Nutzungsbeschränkungen oder sonstigen Nutzungsbeschreibungen für den Conexa-Dienst, die in der jeweiligen Bestellung (einschließlich der Beschreibung von Paketen und Funktionen) oder in der Dokumentation enthalten sind. Dazu gehören etwaige numerische Begrenzungen für Autorisierte Nutzer und Beschreibungen der Produkt-Feature-Level.
  15. „Plugins” sind Anwendungen und andere Add-Ons, die mit dem Conexa-Dienst verwendet werden.
  16. „Öffentlicher Bereich” bezeichnet Bereiche des Conexa-Dienstes in den Web-Apps und Mobilen Apps, die für Nicht Registrierte Nutzer zugänglich sind.
  17. „Registrierte Nutzer” sind Nutzer, die vom Kunden speziell benannt und autorisiert werden, auf den Conexa-Dienst  zuzugreifen.
  18. „Regulierte Daten” sind: (i) Patienteninformationen sowie medizinische oder andere geschützte oder regulierte Gesundheitsinformationen; oder (ii) Regierungskennungen, Finanzinformationen (einschließlich Bankkonten- oder Zahlkartennummern) oder andere Informationen, die einer Regulierung oder einem Schutz durch bestimmte Gesetze oder Vorschriften unterliegen.
  19. „Servicespezifische Bedingungen” sind die zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen (falls vorhanden), die für einen Conexa-Dienst oder andere Produkte, Funktionen, Dienste oder Abonnement-Pläne von AONIC gelten.
  20. „Conexa-Code” bezeichnet den Code, der von AONIC entwickelt und dem Kunden zur Nutzung in Verbindung mit dem Conexa-Dienst zur Verfügung gestellt wird, zu dem auch die von AONIC entwickelten und bereitgestellten Mobilen Apps, SDK(s), Integrationen, APIs und Plugins von AONIC gehören können.
  21. „Conexa-Dienst(e)” umfasst die spezifischen eigenentwickelten Software-as-a-Service-Produkte von AONIC, die in der Bestellung des Kunden angegeben sind, einschließlich aller zugehörigen Conexa-Codes und Dokumentationen, mit Ausnahme von Drittanbieterdiensten.
  22. „Conexa-Technologie” bezeichnet den Conexa-Dienst, alle damit zusammenhängenden oder zugrundeliegenden Dokumentationen, Technologien, Codes, Know-how, Logos und Vorlagen, alles, was als Teil des Supports oder anderer Dienstleistungen geliefert wird, sowie alle Aktualisierungen, Änderungen oder abgeleiteten Werke eines der vorgenannten, einschließlich etwaigen Feedbacks. Die Conexa-Technologie umfasst unter anderem die Mobilen Apps, den Conexa-Code und die Web-Apps.
  23. „Verbundenes Unternehmen“ ist jede Organisation, die von einer Partei dieser Vereinbarung kontrolliert wird, oder die die Kontrolle über diese hat, oder die die gemeinsame Kontrolle mit einer der Parteien dieser Vereinbarung innehat, wobei „Kontrolle“ entweder die Befugnis zur Leitung der Geschäftsangelegenheiten der Organisation oder das Eigentum von 50 % oder mehr der stimmberechtigten Wertpapiere der Organisation bedeutet.
  24. „Vertrauliche Informationen“ umfassen Codes, Erfindungen, Know-how, Produktpläne sowie technische und finanzielle Informationen, die im Rahmen dieser Vereinbarung ausgetauscht werden und die zum Zeitpunkt der Offenlegung als vertraulich identifiziert werden oder aufgrund der Umstände, die mit der Offenlegung verbunden sind, und der Art der offengelegten Informationen vernünftigerweise als vertraulich gelten sollten.
  25. „Web-Apps” sind Web-Anwendungen für den Zugriff auf die Conexa-Dienste über Web-Browser, wie in den Servicespezifischen Bedingungen näher beschrieben.
  1. AUFTRÄGE.
    1. Bestellungen. Von Zeit zu Zeit können Kunde und AONIC Bestellungen für den Kauf des Conexa-Dienstes abschließen, die sich auf diese Vereinbarung beziehen. Diese Bestellungen unterliegen den Bedingungen dieser Vereinbarung und legen den entsprechenden Conexa-Dienst sowie Support, Produktbeschreibungen und andere relevante Informationen fest, die für diese Bestellung und den spezifischen Conexa-Dienst  gelten.
  2. KONTOERÖFFNUNG UND KONTONUTZUNG.
    1. Admin-Nutzer. Admin-Nutzer müssen sich für ein Conexa-Konto registrieren, um den Conexa-Dienst zu erhalten. Die von Admin-Nutzern übermittelten Kontoinformationen müssen korrekt, aktuell und vollständig sein und unterliegen den Datenschutzrichtlinien (Apps) von AONIC. Der Kunde verpflichtet sich, die Informationen über Admin-Nutzer auf dem neuesten Stand zu halten, damit Conexa Mitteilungen, Erklärungen und andere Informationen per E-Mail oder über das Kundenkonto an Admin-Nutzer senden kann.
    2. Registrierte Nutzer. Der Kunde kann Registrierten Nutzern (über den Conexa-Dienst ) Zugang gewähren (z.B. durch Massenregistrierung, wie in der Dokumentation beschrieben), die so Zugang zu speziell dafür vorgesehenen Inhalten erhalten (nicht im Öffentlichen Bereich zugänglich, siehe unten für weitere Details). Die von Registrierten Nutzern übermittelten Kontoinformationen unterliegen den Datenschutzbestimmungen des Kunden, und zwischen den Parteien ist der Kunde für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen über Registrierte Nutzer und für alle erforderlichen Einwilligungen durch oder Offenlegungen an Registrierte Nutzer gemäß geltendem Recht verantwortlich.
    3. Nutzung durch Autorisierte Nutzer. Autorisierte Nutzer können Mitarbeiter, Auftragnehmer oder Dienstleister (wie Beratungs- oder Kommunikationsagenturen) sein, einschließlich der mit dem Kunden Verbundenen Unternehmen, sofern ihre Nutzung nur zugunsten des Kunden erfolgt. Der Kunde ist verantwortlich und haftbar für die Nutzung und den Zugriff aller Autorisierten Nutzer und deren Einhaltung der Bedingungen dieser Vereinbarung. Die Nutzung durch alle Autorisierten Nutzer in ihrer Gesamtheit wird auf ggfs. anwendbare Beschränkungen des Nutzungsumfangs angerechnet.
    4. Kontosicherheit. Der Kunde muss sicherstellen, dass alle Benutzer-IDs, Passwörter und andere Zugangsdaten (z.B. API-Token) für den Conexa-Dienst  streng vertraulich behandelt und nicht an Unbefugte weitergegeben werden. Wenn ein Autorisierter Nutzer nicht mehr für den Kunden arbeitet, muss der Kunde den Zugang dieser Person zu seinem Konto und allen Conexa-Dienst en unverzüglich sperren. Der Kunde ist für alle Handlungen verantwortlich, die unter Verwendung seiner Konten, Passwörter oder Zugangsdaten und derer seiner Nutzer vorgenommen werden. Der Kunde hat AONIC unverzüglich über jeden Sicherheitsverstoß oder jede unberechtigte Nutzung seines Kontos zu informieren. Konten werden bestimmten Kunden und Nutzern gewährt und dürfen nicht mit anderen geteilt werden.
    5. Öffentlicher Bereich. Bestimmte Tarife der Conexa-Dienst e bieten einen Öffentlichen Bereich, in dem Nicht Registrierte Benutzer auf ausgewählte Inhalte zugreifen können, die speziell als für den Öffentlichen Bereich verfügbar gekennzeichnet sind. Die Nutzung des Öffentlichen Bereichs durch Nicht Registrierte Benutzer unterliegt der Datenschutzerklärung des Kunden, den Nutzungsbedingungen und allen anderen erforderlichen rechtlichen Bestimmungen und Richtlinien, und der Kunde muss angemessene Anstrengungen unternehmen, um diese Bedingungen und Richtlinien durchzusetzen. Zwischen den Parteien ist der Kunde für alle erforderlichen Einwilligungen durch oder Offenlegungen an Nicht Registrierte Benutzer verantwortlich, die nach geltendem Recht erforderlich sind.
  3. NUTZUNGSRECHTE.
    1. Nutzung der Conexa-Dienste. Vorbehaltlich aller Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt AONIC dem Kunden ein weltweites, nicht exklusives, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht und eine Lizenz während der jeweiligen Abonnementdauer, auf die in der Bestellung des Kunden angegebenen Conexa-Dienste ausschließlich für interne Geschäftszwecke des Kunden zuzugreifen und zu nutzen, jedoch nur in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung (einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle anwendbaren Servicespezifischen Bedingungen), der Dokumentation und allen anwendbaren Beschreibungen des Nutzungsumfangs.
    2. Dokumentation. Die Dokumentation von AONIC ist online verfügbar und wird ständig weiterentwickelt und verbessert, so dass es während der Abonnementdauer zu einer Aktualisierung der Dokumentation durch AONIC kommen kann, um Best Practice des entsprechenden Conexa-Dienst es abzubilden. Als Teil des Rechts und der Lizenz gemäß Ziffer 5.1 kann der Kunde in begrenztem Umfang Kopien (digital oder gedruckt) der Conexa-Dokumentation für den internen Gebrauch verwenden, um Registrierte Benutzer in der Nutzung des jeweiligen Conexa-Dienst es zu schulen. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, interne Kopien der Dokumentation auf dem neuesten Stand gemäß der aktuellsten Conexa-Version zu halten.
    3. Mobile Apps. Für Mobile Apps beinhaltet das unter Ziffer 5.1 gewährte Recht und die Lizenz unter den gleichen Bedingungen weiterhin: (i) für diejenigen, die die Mobile App aus einem App-Store herunterladen, ein weltweites, nicht exklusives, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht und eine Lizenz während der Abonnementdauer, die Mobilen Apps zu installieren und zu nutzen; und (ii) für den Kunden das Recht und die Lizenz während der Abonnementdauer, die Mobilen Apps zu verteilen (z.B. über Mobile Device Management, eine Download-Seite oder über einen App-Store) und das eingeschränkte Recht, gegebenenfalls Unterlizenzen über App-Stores zu verteilen.
    4. Allgemeine Einschränkungen. Folgende Handlungen sind dem Kunden untersagt (und dürfen auch keinem Dritten durch den Kunden gestattet werden): (i) Vermietung, Verpachtung, Kopie, Übertragung, Weiterverkauf, Unterlizenzierung, Timesharing oder anderweitige Gewährung des Zugangs zum Conexa-Dienst  an Dritte (mit Ausnahme der in dieser Vereinbarung erlaubten Möglichkeiten); (ii) den Conexa-Dienst  (oder einen Teil davon) mit einer anderen Webseite, einem anderen Produkt oder einer anderen Dienstleistung als den oben ausdrücklich erlaubten zu verbinden, oder ihn zu nutzen, um diese bereitzustellen; (iii) öffentliche Verbreitung von Informationen über die Leistung des Conexa-Dienst es (die als Vertrauliche Informationen von AONIC gelten); (iv) Modifizierung oder Erstellung eines vom Conexa-Dienst  oder einem Teil davon abgeleiteten Werkes; (v) Reverse-Engineering, Disassemblierung, Dekompilierung, Übersetzung oder anderweitiges Bestreben, den Quellcode, zugrundeliegende Ideen, Algorithmen, Dateiformate oder nicht-öffentliche APIs für einen Conexa-Dienst  (einschließlich Conexa-Code) zu erhalten oder abzuleiten, soweit dies ausdrücklich nach geltendem Recht zulässig ist und nur nach Vorankündigung an AONIC; (vi) Durchbrechen oder Umgehen von Sicherheitsmaßnahmen, Tarifgrenzen oder der Nutzungskontrolle des Conexa-Dienst es; (vii) Weiterverteilung jedweden Teils des AONIC Dienstes mit Ausnahme der Mobilen Apps, wie in dieser Vereinbarung ausdrücklich gestattet; (viii) Zugriff auf den Conexa-Dienst  zum Zwecke der Erstellung eines wettbewerbsfähigen Produkts oder Dienstes oder der Kopie seiner Funktionen oder Benutzeroberfläche; (ix)Nutzung des Conexa-Dienst es ohne vorherige schriftliche Zustimmung von AONIC für Zwecke der Produktbewertung, des Benchmarkings oder einer anderen vergleichenden Analyse, die zur Veröffentlichung bestimmt ist; und (x) Entfernung oder Verschleierung von geschützten oder anderen im Conexa-Dienst  enthaltenen Informationen.
  4. KUNDENDATEN UND SICHERHEIT.
    1. Rechte an Kundendaten. Zwischen den Parteien behält der Kunde alle Rechte, Titel und Interessen (einschließlich aller Recht am geistigen Eigentum) an den Kundendaten (mit Ausnahme von Conexa-Technologie). Der Kunde gewährt AONIC hiermit ein nicht exklusives, weltweites, gebührenfreies Recht und eine Lizenz zum Sammeln, Verwenden, Kopieren, Anzeigen, Ausführen, Speichern, Übertragen, Modifizieren und Erstellen von abgeleiteten Werken der Kundendaten, jedoch nur in dem Umfang, der für die Bereitstellung des Conexa-Dienst es und der damit verbundenen Dienste für den Kunden erforderlich ist.
    2. Sicherheit. AONIC verpflichtet sich, wirtschaftlich angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz seiner Systeme vor unbefugter Offenlegung und Veränderung zu ergreifen, die auf der Sicherheitsseite von AONIC auf der Webseite beschrieben und derzeit verfügbar sind unter www.AONIC.com/security. Die Sicherheitsmaßnahmen von AONIC umfassen: (i) die Speicherung von Kundendaten auf Servern an physisch abgesicherten Standorten; und (ii) den Einsatz von Firewalls, Zugangskontrollen und ähnlichen Sicherheitstechnologien zum Schutz der Kundendaten vor unautorisierter Offenlegung und Modifizierung. Zusätzliche Sicherheitskontrollen und weitere technische und organisatorische Maßnahmen in Bezug auf personenbezogene Daten sind im Auftragsverarbeitungsvertrag (falls vorhanden) festgelegt (siehe Ziffer 6.3).
    3. Datenschutz. Für Kunden, bei denen die Nutzung der Conexa-Dienst e die Verarbeitung von „personenbezogenen Daten“ im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (EU 2016/679, DSGVO) oder einer gleichwertigen Gesetzgebung beinhaltet, gilt der separate Auftragsverarbeitungsvertrag („AVV”) zwischen den Parteien, der dieser Vereinbarung unterliegt und einen Teil davon bildet.
  5. PFLICHTEN DES KUNDEN. Der Kunde verpflichtet sich: (i) rechtlich angemessene Datenschutzrichtlinien einzuhalten und seinen Nutzern alle erforderlichen Auskünfte zu geben; (ii) rechtlich angemessene Nutzungsbedingungen (oder ähnliches) für den Öffentlichen Bereich der vom Kunden zugelassenen Web-Apps und Mobilen Apps einzuhalten und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen; (iii) alle notwendigen Rechte, Freigaben und Einwilligungen einzuholen, um die Erfassung, Verwendung und Offenlegung von Kundendaten in der in dieser Vereinbarung vorgesehenen Weise zu ermöglichen und AONIC die in dieser Vereinbarung dargelegten Rechte zu gewähren; (iv) den Conexa-Dienst  in Übereinstimmung mit den jeweils gültigen Richtlinien für die zulässige Nutzung von AONIC zu nutzen (derzeit verfügbar unter www.AONIC.com/legal/acceptable-use-policy/); (v) keine Regulierten Daten an oder mit dem Conexa-Dienst  (einschließlich Drittanbieterdiensten) zu übermitteln, zu sammeln oder zu verwenden, es sei denn, die Servicespezifischen Bedingungen erlauben dies ausdrücklich; (vi) alle Bedingungen von Dritten einzuhalten, die für die Mobilen Apps (z.B. App Store-Bedingungen) und für alle Drittanbieterdienste gelten, die in Verbindung mit dem Conexa-Dienst  verwendet werden; und (vii) keine Maßnahmen zu ergreifen, die dazu führen würden, dass AONIC, der Conexa-Dienst  oder der Conexa-Code den Bedingungen von Dritten unterliegen (einschließlich Open-Source-Lizenzbedingungen). Der Kunde versichert und garantiert, dass die Erhebung, Nutzung und Offenlegung von Kundendaten im Rahmen dieser Vereinbarung keine Rechte Dritter verletzt, einschließlich geistigen Eigentums, Datenschutz, Datensicherheit und Öffentlichkeitsrechten. Erhält der Kunde Aufforderungen zur Löschung oder Hinweise auf Verstöße im Zusammenhang mit Kundendaten oder der Nutzung von Drittanbieterdiensten, muss er unverzüglich (a) die Verwendung des entsprechenden Elements mit dem Conexa-Dienst  beenden und (b) AONIC darüber in Kenntnis setzen. Erhält AONIC Aufforderungen zur Löschung oder Hinweise auf Verstöße im Zusammenhang mit Kundendaten oder der Nutzung von Drittanbieterdiensten durch den Kunden, kann AONIC in Übereinstimmung mit seinen Richtlinien reagieren, die unter www.AONIC.com/legal/notice-and-take-down/ abrufbar sind, und wird den Kunden bezüglich der nächsten Schritte informieren und beraten. Der Kunde erkennt an, dass AONIC die Inhalte nicht überwacht oder überprüft, und dass der Kunde zwischen den Parteien für alle Inhalte verantwortlich ist.
  6. SUPPORT, UMSETZUNG UND KUNDENERFOLG. AONIC stellt über seine Webseite webbasierten Support zur Verfügung. Zusätzliche Supportleistungen, einschließlich technischen Supports und Ressourcen für den Kundenerfolg, können dem Kunden gegen Zahlung geltender Gebühren (falls zutreffend) zur Verfügung stehen, wie in der Bestellung des Kunden angegeben. Jegliche Supportleistungen unterliegen dieser Vereinbarung und den geltenden Support-Richtlinien von AONIC. AONIC kann im Rahmen dieser Vereinbarung auch Onboarding, Deployment und andere Dienstleistungen anbieten. Der Umfang, die Preisgestaltung und andere Bedingungen für diese zusätzlichen Dienstleistungen werden in einer Bestellung oder einem anderen Dokument, das sich auf diese Vereinbarung bezieht, festgelegt. Der Kunde kann alles, was im Rahmen dieser zusätzlichen Dienstleistungen geliefert wird, während seiner Abonnementdauer intern nutzen, um seine autorisierte Nutzung des Conexa-Dienst es zu unterstützen, vorbehaltlich der Einschränkungen unter Ziffer 5 (Nutzungsrechte), die für den Conexa-Dienst  selbst gelten. Die Fähigkeit von AONIC, Dienstleistungen zu erbringen, hängt von der angemessenen und rechtzeitigen Mitwirkung des Kunden sowie von der Genauigkeit und Vollständigkeit aller Informationen des Kunden ab, die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlich sind.
  7. GEBÜHREN UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN. Der Kunde verpflichtet sich, alle Gebühren in der Währung und dem Zahlungszeitraum sowie dem Zahlungsrhythmus zu zahlen, die in der jeweiligen Bestellung angegeben sind. Die Gebühren von AONIC verstehen sich ausschließlich aller Steuern, und der Kunde ist verpflichtet, alle anwendbaren Umsatz-, Nutzungs-, Mehrwert-, GST-, Verbrauchs-, Quellen- oder ähnlichen Steuern oder Abgaben, ob im In- oder Ausland, zu zahlen, mit Ausnahme von Steuern, die auf dem Einkommen von AONIC basieren. Der Kunde wird Steuerzahlungen an AONIC leisten, soweit die Beträge in den Rechnungen von AONIC angemessen berücksichtigt sind. AONIC sendet Rechnungen elektronisch im Voraus, wie in der Bestellung angegeben. Wenn der Kunde die Angabe einer Bestellnummer auf der Rechnung von AONIC wünscht, muss er die Bestellnummer unverzüglich angeben. Wenn der Kunde die Bestellnummer nicht unverzüglich angibt, verpflichtet er sich, die Rechnung ohne Angabe einer Bestellnummer zu bezahlen. Zahlungen sind nicht erstattungsfähig, es werden keine Gutschriften erteilt und Zahlungsverpflichtungen sind nicht kündbar. Bei unbestrittenen verspäteten Zahlungen kann AONIC Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen
  8. LAUFZEIT.
    1. Laufzeit. Diese Vereinbarung gilt ab dem Datum des Inkrafttretens und wird bis zur Kündigung fortgesetzt.
    2. Abonnementdauer und Verlängerung. Mit dem Abschluss einer Bestellung für den Kauf eines Conexa-Dienst es erklärt sich der Kunde damit einverstanden, die anfallenden Gebühren für die gesamte Abonnementdauer zu zahlen. Der Kunde kann eine Abonnementdauer nicht stornieren oder kündigen, es sei denn, dies ist ausdrücklich gemäß Ziffer 11.2 (Kündigung aus wichtigem Grund) oder einer Servicespezifischen Bedingung gestattet. Wenn in der entsprechenden Bestellung kein Startdatum angegeben ist, beginnt das Abonnement, wenn der Kunde zum ersten Mal über das Admin-Interface Zugang zum Conexa-Dienst erhält. Jede Abonnementdauer verlängert sich automatisch um weitere aufeinanderfolgende 12 (zwölf) Monate, es sei denn: (i) etwas anderes ist in der jeweiligen Bestellung angegeben; oder (ii) eine der Parteien kündigt die Nichtverlängerung schriftlich mindestens 90 (neunzig) Tage vor Ablauf der jeweils aktuellen Abonnementdauer an.
  9. KÜNDIGUNG.
    1. Kündigung. Jede Partei kann diese Vereinbarung mit einer Frist von 30 (dreißig) Tagen schriftlich kündigen, wenn für alle Conexa-Dienst e die jeweilige Abonnementdauer abgelaufen ist oder gekündigt wird wie ausdrücklich in dieser Vereinbarung gestattet.
    2. Kündigung aus wichtigem Grund. Jede Partei kann diese Vereinbarung, einschließlich der zugehörigen Bestellung, kündigen, wenn die andere Partei: (i) einen wesentlichen Verstoß gegen diese Vereinbarung (einschließlich der Nichtzahlung unbestrittener Gebühren) nicht innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach schriftlicher Mitteilung, die genaue Angaben zum Verstoß enthält, behebt; (ii) den Betrieb einstellt, ohne einen Nachfolger; oder (iii) – falls dies nach dem anwendbaren Recht möglich ist – den Schutz im Falle einer Insolvenz, eines Insolvenzverfahrens, eines Treuhandvertrags, einer Gläubigervereinbarung, eines Vergleichs oder eines vergleichbaren Verfahrens beantragt, oder wenn eines dieser Verfahren gegen diese Partei eingeleitet wird (und nicht innerhalb von 60 (sechzig) Tagen abgewiesen wird). AONIC kann diese Vereinbarung oder alle damit verbundenen Bestellungen auch dann sofort kündigen, wenn der Kunde gegen die Bestimmungen unter Ziffer 5 (Nutzungsrechte) oder Ziffer 7 (Pflichten des Kunden) verstößt, oder wenn er wiederholt gegen diese Vereinbarung verstößt.
    3. Auswirkung der Kündigung. Mit Ablauf oder Kündigung dieser Vereinbarung oder einer Bestellung: (i) erlöschen die Lizenzrechte des Kunden, und er muss unverzüglich (a) die Nutzung des/der betreffenden Conexa-Dienst e(s) (einschließlich der damit verbundenen Conexa-Technologie) einstellen, (b) die Verbreitung von Mobilen Apps einstellen und (c) alle Kopien des Conexa-Codes, jegliche Conexa-Dokumentation, Passwörter und Zugangscodes und alle anderen Vertraulichen Informationen von AONIC, die sich im Besitz, im Gewahrsam oder in der Kontrolle des Kunden befinden, löschen (oder auf Anfrage von AONIC zurückzugeben); (ii) erlischt das Recht des Kunden, auf Kundendaten im jeweiligen Conexa-Dienst  zuzugreifen, und AONIC kann die Kundendaten nach 30 (dreißig) Tagen ab dem Datum der Kündigung löschen; und (iii) stellt AONIC auf schriftliche Anfrage innerhalb von 30 (dreißig) Tagen ab dem Datum der Kündigung eine Kopie der Kundeninhalte in einem branchenüblichen Format zur Verfügung. Die Kosten für den Datenexport gehen zu Lasten des Kunden. Kündigt AONIC diese Vereinbarung aus wichtigem Grund gemäß Ziffer 11.2 (Kündigung aus wichtigem Grund), werden alle Zahlungen für den verbleibenden Teil der Abonnementdauer sofort fällig und sind vom Kunden unverzüglich zu zahlen. Außer in den Fällen, in denen in dieser Vereinbarung ein ausschließlicher Anspruch vorgesehen ist, können alle Ansprüche im Rahmen dieser Vereinbarung, einschließlich der Kündigung oder Aussetzung, nebeneinander geltend gemacht werden und verdrängen nicht andere Rechte oder Ansprüche, die einer Partei möglicherweise zur Verfügung stehen.
    4. Aussetzung. AONIC kann den Zugang des Kunden zu den Conexa-Dienst en aussetzen, wenn: (i) der Kunde mit einer Zahlungsverpflichtung um 14 (vierzehn) oder mehr Tage in Verzug ist; oder (ii) der Kunde nach Benachrichtigung eine Beschränkung des Nutzungsumfangs überschritten hat. AONIC kann auch den Zugang des Kunden zu den Conexa-Dienst en aussetzen, Kundendaten entfernen oder Drittanbieterdienste deaktivieren, wenn AONIC feststellt, dass (a) der Kunde gegen die Bestimmungen unter Ziffer 5 (Nutzungsrechte) oder Ziffer 7 (Pflichten des Kunden) verstoßen hat, oder (b)eine Aussetzung erforderlich ist, um Schaden oder Haftung gegenüber anderen Kunden oder Dritten zu verhindern oder die Sicherheit, Stabilität, Verfügbarkeit oder Integrität des Conexa-Dienst es zu wahren. AONIC übernimmt keine Haftung für Maßnahmen, die wie oben beschrieben zulässig sind. Sofern diese Vereinbarung jedoch nicht gekündigt wurde, wird AONIC mit dem Kunden zusammenarbeiten, um den Zugang zum Conexa-Dienst  unverzüglich wiederherzustellen, sobald AONIC verifiziert hat, dass der Kunde den Grund für die Aussetzung beseitigt hat.
    5. Fortbestehen einzelner Bestimmungen. Die Bestimmungen unter den folgenden Ziffern gelten auch nach Ablauf oder Kündigung dieser Vereinbarung: 2 (Definitionen); 4 (Kontoeröffnung und Kontonutzung); 5.4 (Allgemeine Einschränkungen); 6.1 (Rechte an Kundendaten); 9 (Gebühren und Zahlungsbedingungen); 11 (Kündigung); 12 (Vertrauliche Informationen); 13 (Conexa-Technologie); 14 (Freistellung); 15 (Haftungsausschluss); 16 (Haftungsbeschränkung); 17 (Drittanbieterdienste); und 18 (Allgemeines).
  10. VERTRAULICHE INFORMATIONEN.
    1. Geheimhaltungspflicht. Jede Partei (als empfangende Partei): (i) muss die Vertraulichen Informationen der anderen Partei vertraulich behandeln und darf diese nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, dies ist durch diese Vereinbarung gestattet; und (ii) darf die Vertraulichen Informationen der anderen Partei nur zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen und zur Ausübung hrer Rechte aus dieser Vereinbarung verwenden. Jede Partei kann die Vertraulichen Informationen der anderen Partei mit ihren Mitarbeitern, Agenten oder Auftragnehmern und mit denen ihrer Verbundenen Unternehmen teilen, sofern diese ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis der Vertraulichen Informationen haben (was für AONIC auch die unter Ziffer 18.4 genannten Subunternehmer einschließt), vorausgesetzt, dass die Partei für die Einhaltung der Bestimmungen dieses Abschnitts (Ziffer 12) durch jegliche Empfänger verantwortlich bleibt und dass diese Empfänger an Vertraulichkeitsverpflichtungen gebunden sind, die nicht weniger streng sind als die in diesem Abschnitt dargelegten.
    2. Ausschlüsse. Diese Geheimhaltungspflichten gelten nicht für (und Vertrauliche Informationen beinhalten nicht) Informationen, die: (i) ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt sind oder werden; (ii) der empfangenden Partei vor Erhalt der Vertraulichen Informationen bekannt waren; (iii) die empfangende Partei rechtmäßig von einem Dritten ohne Verletzung einer Geheimhaltungspflicht erhalten hat; oder (iv) von der empfangenden Partei erarbeitet werden, ohne die Vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei zu verwenden. Eine Partei kann auch die Vertraulichen Informationen der anderen Partei in dem gesetzlich oder durch Gerichtsbeschluss vorgeschriebenen Umfang offenlegen, vorausgesetzt, sie informiert die andere Partei im Voraus (sofern gesetzlich zulässig) und unterstützt die andere Partei bei allen Bemühungen, eine vertrauliche Behandlung der Informationen zu erhalten.
    3. Schadensersatz. Die Parteien erkennen an, dass die Offenlegung Vertraulicher Informationen einen erheblichen Schaden verursachen kann, für den Schadensersatz allein möglicherweise keine ausreichende Abhilfe ist; so ist jede Partei bei Verstoß gegen diesen Abschnitt berechtigt, zusätzlich zu allen anderen Ansprüchen, die ihr gesetzlich zustehen, einen angemessenen und gerechten Anspruch aus Billigkeitsgründen geltend zu machen.
  11. CONEXA-TECHNOLOGIE.
    1. Eigentum und Updates. Dies ist eine Abonnementvereinbarung für den Zugang zum Conexa-Dienst  und dessen Nutzung. Der Kunde erkennt an, dass er nur ein begrenztes Recht zur Nutzung des Conexa-Dienst es erhält und dass unabhängig von der Verwendung der Wörter „Kauf“, „Verkauf“ oder ähnlicher Begriffe im Rahmen dieser Vereinbarung keine Eigentumsrechte auf den Kunden übertragen werden. Dies ist kein Leasing- oder Mietvertrag über Computersoftware. Der Conexa-Dienst  wird als Online-Produkt gehostet und ist über Web-Apps und Mobile Apps zugänglich. Dementsprechend erkennt der Kunde an und stimmt zu, dass er kein Recht hat, eine Kopie der Software hinter einem Conexa-Dienst  (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Mobilen Apps oder Web-Apps) zu erhalten, und dass AONIC nach eigenem Ermessen von Zeit zu Zeit Updates, Bugfixes, Änderungen oder Verbesserungen am Conexa-Dienst  vornehmen kann. Der Kunde stimmt zu, dass AONIC (oder seine Lieferanten) alle Rechte, Titel und Interessen (einschließlich aller Rechte an geistigem Eigentum) für die gesamte Conexa-Technologie (die Vertrauliche Informationen von AONIC darstellt) behält und alle Lizenzen behält, die nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung gewährt wurden.
    2. Feedback. Wenn der Kunde sich dafür entscheidet, AONIC Vorschläge, Kommentare, Verbesserungen, Informationen, Ideen oder andere Rückmeldungen oder damit zusammenhängende Materialien zur Verfügung zu stellen (zusammen „Feedback“), gewährt der Kunde AONIC hiermit ein weltweites, unbefristetes, unwiderrufliches, unterlizenzierbares, gebührenfreies Recht und die Lizenz zur Nutzung, Vervielfältigung, Offenlegung, Lizenzierung, Verteilung und Verwertung von Feedback in irgendeiner Weise ohne Verpflichtung, Zahlung oder Einschränkung aufgrund von Rechten des geistigen Eigentums oder anderen Rechten; jedoch wird AONIC den Kunden nicht als Quelle des Feedbacks ausweisen. Feedback wird zur Vertraulichen Information von AONIC. Nichts in dieser Vereinbarung schränkt das Recht von AONIC ein, Produkte unabhängig zu verwenden, zu entwickeln, zu bewerten oder zu vermarkten, unabhängig davon, ob sie Feedback enthalten oder nicht.
  12. FREISTELLUNG. Der Kunde verpflichtet sich, AONIC gegen alle Ansprüche und Verbindlichkeiten Dritter zu verteidigen und von diesen freizustellen, die sich auf Grundlage von Kundendaten oder einer Verletzung oder angeblichen Verletzung der Bestimmungen unter Ziffer 7 (Pflichten des Kunden) ergeben. Die Verteidigungs- und Freistellungspflichten des Kunden gelten unter der Voraussetzung, dass der Kunde: (i) die schriftliche Mitteilung bezüglich einer Forderung unverzüglich erhält; (ii) das ausschließliche Recht hat, die Untersuchung, Verteidigung und Beilegung der Forderung zu kontrollieren und zu leiten; und (iii) jede angemessene notwendige Unterstützung der entschädigten Partei auf Kosten der entschädigenden Partei erhält. Der Kunde darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von AONIC keine Vergleiche abschließen, wenn der Vergleich erfordern würde, dass AONIC ein Verschulden zugibt, Beträge zahlt, die der Kunde im Rahmen dieser Vereinbarung zahlen muss, oder etwaige Maßnahmen ergreift oder unterlässt. AONIC kann auf eigene Kosten durch einen von ihr gewählten Rechtsbeistand an einer Klage teilnehmen.
  13. HAFTUNGSAUSSCHLUSS.
    Die gesamte Conexa-Technologie und die damit verbundenen Dienste werden „wie sie sind“ und „nach Verfügbarkeit“ zur Verfügung gestellt. Weder AONIC noch seine Lieferanten übernehmen andere ausdrückliche oder stillschweigende, gesetzliche oder sonstige Garantien, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Garantien der Marktgängigkeit, des Eigentums, der Eignung für einen bestimmten Zweck oder der Nichtverletzung von Rechten. AONIC gibt keine anderen Zusicherungen, Garantien oder Gewährleistungen, dass die Conexa-Technologie den Anforderungen oder Erwartungen des Kunden entspricht, dass die Kundendaten korrekt, vollständig oder verlustfrei erhalten werden, oder dass die Conexa-Technologie rechtzeitig, ununterbrochen oder fehlerfrei zur Verfügung steht. AONIC garantiert nicht, dass die Sicherheitsmaßnahmen fehlerfrei sind und ist nicht verantwortlich oder haftbar für unbefugten Zugriff, der außerhalb ihrer angemessenen Kontrolle liegt. AONIC ist in keiner Weise verantwortlich oder haftbar für Drittanbieterdienste oder Nicht-Conexa-Dienst e (einschließlich Verzögerungen, Unterbrechungen, Übertragungsfehler, Sicherheitsausfälle und andere durch diese Elemente verursachte Probleme), für Regulierte Daten, die vom Kunden unter Verletzung dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt wurden, oder für die Erfassung oder Verwendung und offenlegung von Kundendaten, die durch diese Vereinbarung genehmigt wurden. Die Haftungsausschlüsse in diesem Abschnitt gelten im größtmöglichen Umfang, der nach geltendem Recht zulässig ist, ungeachtet etwaiger anders lautender Bestimmungen in dieser Vereinbarung. Der Kunde kann weitere gesetzliche Rechte haben. Jedoch sind alle nach geltendem Recht gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistungen, falls zutreffend, und sofern und soweit nach geltendem Recht zulässig, im größtmöglichen Umfang sowie auf die kürzeste Verjährungsfrist beschränkt. Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass die verschuldensunabhängige Haftung von AONIC im Rahmen von mietrechtlichen und ähnlichen Nutzungsverhältnissen für bereits bei Vertragsabschluss vorhandene Mängel und Fehler sowie die Anwendung des Selbstbeseitigungsrechts aus § 536a Absatz 2 BGB ausgeschlossen sind. AONIC haftet für solche Mängel und Verstöße nur, wenn AONIC schuldhaft gehandelt hat (Vertretenmüssen) und nur gemäß der in dieser Vereinbarung vereinbarten Haftungsbeschränkungen.
  14. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG.
    1. HAFTUNG. Abgesehen von den Ausnahmen in Ziffer 16.3 haften AONIC und seine Lieferanten nur für eine leicht fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Vereinbarung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung die andere Partei regelmäßig vertrauen kann („Kardinalpflicht“).
    2. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. Abgesehen von den Ausnahmen in Ziffer 16.3 ist die Gesamthaftung von AONIC und ihren Lieferanten insgesamt auf die Summe der vom Kunden in den zwölf (12) Monaten vor dem Datum der Geltendmachung des Anspruchs tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Vergütung für die betroffenen AONIC Services beschränkt. Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass die typischen vorhersehbaren Schäden und Verletzungen einer Kardinalpflicht insgesamt die unter Ziffer 16.2 genannte Haftungsobergrenze nicht überschreiten.
    3. AUSNAHMEN. Keine der Beschränkungen unter Ziffer 16 schließt die Haftung einer der Parteien für Schäden aus, die unmittelbar entstehen aus: (i) Vorsatz; (ii) grober Fahrlässigkeit; (iii) schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit; (iv) Verletzung einer Garantie, die ausdrücklich als „Garantie“ bezeichnet werden muss; oder (v) zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
    4. VERFEHLEN DES WESENTLICHEN ZWECKS. Jede Partei erkennt an und stimmt zu, dass diese Ziffer 16 eine wesentliche Grundlage für das Geschäft und eine angemessene Risikoverteilung zwischen den Parteien darstellt.
  15. DRITTANBIETERDIENSTE. Wenn der Kunde sich dafür entscheidet, Drittanbieterdienste in Verbindung mit den Conexa-Dienst en zu nutzen, können diese Produkte auf die Kundenumgebung des Conexa-Dienst es zugreifen, einschließlich der Kundendaten. Sofern nicht in einer Bestellung anders vereinbart, garantiert oder unterstützt AONIC keine Drittanbieterdienste und lehnt jede Verantwortung und Haftung für diese Elemente und ihren Zugriff auf die Conexa-Dienst e ab, einschließlich der Änderung, Löschung, Offenlegung oder Erfassung von Kundendaten. AONIC ist in keiner Weise verantwortlich für Kundendaten, sobald sie vom Kunden oder unter Anweisung oder Kontrolle des Kunden übertragen, kopiert oder aus den Conexa-Dienst en entfernt wurden.
  16. ALLGEMEINES.
    1. Abtretung. Keine der Parteien darf diese Vereinbarung sowie Rechte und Pflichten unter dieser ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten, mit der Ausnahme, dass AONIC diese Vereinbarung sowie die Rechte und Pflichten hierunter ohne Zustimmung im Zusammenhang mit einer Fusion, Reorganisation, Übernahme oder sonstigen Übertragung aller oder im Wesentlichen aller ihrer Vermögenswerte oder stimmberechtigten Wertpapiere abtreten kann. Jeder Versuch, diese Vereinbarung sowie der Rechte und Pflichten hierunter zu übertragen oder abzutreten, außer wenn dies gemäß Ziffer 18.1 ausdrücklich genehmigt wurde, ist ungültig. Diese Vereinbarung ist bindend und gilt zugunsten der zulässigen Nachfolger und Abtretungsempfänger jeder Partei.
    2. Mitteilungen. Jede Mitteilung oder Kommunikation im Rahmen dieser Vereinbarung muss schriftlich erfolgen. Der Kunde muss alle Mitteilungen im Rahmen dieser Vereinbarung (einschließlich Mitteilungen über Verstöße gegen diese Vereinbarung und Gewährleistungs- und Entschädigungsansprüche) per Post an AONIC und zusätzlich eine Kopie per E-Mail mit dem Betreff „[LEGAL NOTICE]“ an legal@AONIC.com senden. AONIC kann auch betriebliche Mitteilungen den Conexa-Dienst  betreffend oder andere geschäftsbezogene Mitteilungen durch deutlich sichtbare Veröffentlichung der Mitteilung auf dem Conexa-Dienst  für Admin-Nutzer bereitstellen. Jede Partei stimmt dem Erhalt elektronischer Mitteilungen zu.
    3. Werbung. Sofern in der jeweiligen Bestellung nicht anders festgelegt, kann AONIC den Namen, das Logo und die Marken des Kunden verwenden, um den Kunden auf der Webseite von AONIC und anderen Marketingmaterialien als Conexa-Kunden aufzuführen.
    4. Subunternehmer. AONIC kann Subunternehmer einsetzen und ihnen gestatten, die AONIC gewährten Rechte auszuüben, um den Conexa-Dienst  und die damit verbundenen Dienste im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung zu stellen, einschließlich z.B. des Hosting-Dienstes von AONIC und der CDN-Provider. Vorbehaltlich aller Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung bleibt AONIC jedoch verantwortlich für: (i) die Einhaltung der Bedingungen dieser Vereinbarung durch ihre Subunternehmer; und (ii) die Gesamtleistung der Conexa-Dienst e, falls und wie in dieser Vereinbarung gefordert. Unterauftragsverarbeiter personenbezogener Daten können zusätzlichen Bestimmungen unterliegen, siehe Ziffer 6.3 und den entsprechenden AVV für weitere Einzelheiten.
    5. Unabhängige Vertragspartner. Die Parteien dieser Vereinbarung sind unabhängige Vertragspartner, und diese Vereinbarung begründet kein Partnerschafts-, Joint-Venture-, Arbeits-, Franchise- oder Agenturverhältnis. Keine der Parteien ist befugt, die andere Partei ohne vorherige schriftliche Zustimmung zu verpflichten oder Verpflichtungen im Namen der anderen Partei einzugehen.
    6. Höhere Gewalt. Die Parteien haften nicht für eine Verzögerung oder Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung, wenn die Verzögerung oder Nichterfüllung auf Ursachen zurückzuführen ist, die außerhalb ihrer angemessenen Kontrolle liegen, wie z.B. Streik, Blockade, Krieg, Terroranschlag, Unruhen, Naturkatastrophen, Ausfall oder Einschränkung von Stromversorgung, Telekommunikation oder von Datennetzen und -diensten, oder Regierungsmaßnahmen.
    7. Export. Der Kunde ist dafür verantwortlich, alle erforderlichen Export- oder Importgenehmigungen für die Nutzung der Conexa-Dienst e und für Kundendaten einzuholen.
    8. Updates. Während einer Abonnementdauer kann AONIC die Sicherheitsseite, die Datenschutzerklärung und die Acceptable Use Policy von AONIC von Zeit zu Zeit aktualisieren, um Prozessverbesserungen oder Änderungen der Verfahren zu berücksichtigen, sofern diese Änderungen die Rechte des Kunden nicht erheblich beeinträchtigen oder erhebliche zusätzliche Kundenpflichten während einer Abonnementdauer begründen; diese Änderungen werden 30 (dreißig) Tage nach dem Datum der Veröffentlichung wirksam.
    9. Änderungen, Verzichtserklärungen. Jede Änderung oder Ergänzung dieser Vereinbarung muss schriftlich erfolgen und von einer vertretungsberechtigten Person jeder Partei durchgeführt werden. Für Kunden, die ihr Abonnement gemäß Ziffer 10.2 (Abonnementdauer und Verlängerung) automatisch verlängern, tritt die geänderte Version jedoch mit der nächsten Verlängerung durch den Kunden in Kraft, wenn AONIC diese Vereinbarung mindestens 120 (einhundertzwanzig) Tage vor Ablauf der jeweils aktuellen Abonnementdauer ändert. Im Falle eines Konflikts zwischen dieser Vereinbarung und einer Bestellung hat diese Vereinbarung Vorrang, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Eine Verzichtserklärung wird nicht implizit aus dem Verhalten oder dem Versäumnis, Rechte aus dieser Vereinbarung durchzusetzen oder auszuüben, abgeleitet. Verzichtserklärungen müssen schriftlich erfolgen und von einer vertretungsberechtigten Person der verzichtenden Partei ausgefertigt werden.
    10. Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung oder ein Teil dieser Vereinbarung unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht berührt. AONIC und der Kunde sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg gleichkommend wirksame und durchsetzbare Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Inhaltes dieser Vereinbarung herbeigeführt wird.
    11. Keine Rechte Dritter. Diese Vereinbarung verleiht keinem Dritten das Recht, eine Bestimmung dieser Vereinbarung durchzusetzen. Der Kunde erkennt an, dass jede Bestellung nur die Nutzung durch und für die in der Bestellung genannte(n) juristische(n) Person(en) erlaubt.
    12. Vollständige Vereinbarung. Diese Vereinbarung stellt die vollständige und exklusive Vereinbarung der Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar. Sie ersetzt alle früheren oder gleichzeitigen mündlichen oder schriftlichen Mitteilungen, Angebote und Erklärungen in Bezug auf die Conexa-Technologie oder einen anderen Gegenstand, der unter diese Vereinbarung fällt. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf gelten nicht für diesen Vertrag. Alle vom Kunden gestellten Bedingungen (auch im Rahmen einer Bestellung oder einer anderen vom Kunden verwendeten Geschäftsform) dienen nur zu Verwaltungszwecken und haben keine Rechtswirkung. Es können mehrere Ausfertigungen dieser Vereinbarung unterzeichnet werden, auch in elektronischer Form, von denen jede als Original gilt und alle Ausfertigungen zusammen ein und dieselbe Vereinbarung bilden.
    13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand. Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Darmstadt, Deutschland.